
AGB (Download)
von bsh medical communications GmbH, Liebfrauenstraße 7, 40591 Düsseldorf (im Folgenden „medcom“/„uns“ genannt)
für Veranstaltungen mit Ausstellungen und/oder Präsentationen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Stand Juli 2026
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von medcom (nachfolgend auch „Wir/Uns“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), also (i) natürlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben und (ii) gegenüber Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB). Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – nachstehend „Kunde/n“ genannt – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich anerkennen; anderenfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
1.3 Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des Kunden auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem Kunden auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unsere AGB keine gesonderte Regelung enthalten. Individuelle Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
1.4 Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit dem Kunden abgeschlossen sind, haben diese Vorrang vor diesen AGB. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.
1.5 Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Ausstellungsstand oder eine Präsentation (Symposium, Workshop, Kurs oder sonstige Maßnahme) erfolgt ausschließlich auf dem von der medcom bereitgestellten Anmeldeformular. Das Anmeldeformular ist sorgfältig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
3. Teilnahmebestätigung/Rechnung
Die Anmeldung wird von der medcom durch Überreichung der schriftlichen Bestätigung/Rechnung angenommen. Hierdurch kommen vertragliche Vereinbarungen ausschließlich zwischen dem Kunden und der medcom über die Mietfläche für einen Stand des Kunden auf dem Event und ein vereinbartes Sponsoring gemäß den getroffenen Vereinbarungen zustande, welche die jeweilige Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters des Events und auf der Grundlage eines Hauptmietvertrages mit dem Vermieter durchführt. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung/Rechnung ist der Kunde zu der jeweiligen Veranstaltung zugelassen. Die Zulassung gilt ausschließlich für den jeweiligen Kunden und die von ihm ordnungsgemäß angemeldeten Maßnahmen. Die Zulassung ist nicht übertragbar. Nicht in den Anmeldeunterlagen enthaltene Sonderwünsche, Zusatzanforderungen oder Änderungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der medcom um Vertragsinhalt zu werden. Der Kunde ist verpflichtet, der medcom vorab im Falle von Änderungen und/oder Ergänzungen der Nutzung rechtzeitig vor Ausführung eventueller Arbeiten in Kenntnis zu setzen und die erforderliche Zustimmung einzuholen. Ohne Zustimmung von medcom ist die zum Vertrag abweichende Nutzung zu unterlassen.
4. Vertragsinhalt
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind vorbehaltlich von Nebenabreden, welche zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der medcom bedürfen, folgende Unterlagen: a) das Anmeldeformular, b) die besonderen Teilnahmebedingungen der medcom, die wir vor Vertragsschluss überlassen oder die ihm von medcom auf erste Anforderung kostenlos überlassen werden, c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge, sowie die Allgemeine Hinweise, die je nach Veranstaltungsort angepasst werden. Einzel- oder Nachtbewachung erfolgt nur bei separater Buchung des Kunden.
5. Beschränkungen
medcom ist berechtigt, dem Kunden eine bestimmte Veranstaltungsfläche zuzuweisen. medcom kann dem Kunden auch nachträglich eine andere, nach Größe, Lage, Sichtbarkeit und Nutzbarkeit im Wesentlichen gleichwertige Ausstellungsfläche oder Präsentationsräumlichkeit zuteilen, wenn dies aus sachlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, behördlicher Vorgaben, technischer Anforderungen, Flächenplanung oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Die berechtigten Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt. Führt die Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen; bei Unzumutbarkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Entsprechend kann medcom die Unterlassung von Handlungen /Darstellungen des Kunden verlangen, deren Inhalte nicht zur Thematik der Gesamtveranstaltung passen bzw. von den im Vorfeld genehmigten Inhalten abweichen. Die medcom ist berechtigt, nicht zugelassene Ausstellungsgegenstände und/oder Präsentationen ganz oder teilweise auf Kosten und Gefahr des Kunden entfernen und/oder einlagern zu lassen. Entsprechendes gilt für zunächst zugelassene Ausstellungsgegenstände und/oder Präsentationen, die nicht in den Rahmen der Veranstaltung passen, sich als objektiv ungeeignet (z.B. bei Verstoß gegen geltende Sicherheitsbestimmungen) erweisen oder die Veranstaltung bzw. die Besucher gefährden, belästigen oder stören. In diesen Fällen stehen dem ausstellenden oder präsentierenden Unternehmen keinerlei Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen die medcom zu. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei letzterer ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, welche die Natur des geschlossenen Vertrages prägen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
6. Gemeinschaftsaussteller/ Gemeinschaftsstand
Die gemeinsame Nutzung von Ausstellungsflächen oder Präsentationsräumlichkeiten mit anderen Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung von medcom in Textform. Die Zustimmung darf aus sachlichem Grund (z.B. Störung anderer Teilnehmer des Events, Sicherheitsbedenken auf Grund objektiver Anhaltspunkte) verweigert werden.
7. Zuteilung und Gestaltung von Ausstellungsflächen und Präsentationsräumlichkeiten
7.1 Grundsatz
Die medcom teilt die Ausstellungsflächen sowie die Präsentationsräumlichkeiten unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Flächen und Räumlichkeiten zu. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Verwirklichung besteht jedoch nicht.
7.2 Änderung der Flächen und/oder Räumlichkeiten
Die medcom behält sich ausdrücklich vor, die Lage der Ausstellungsflächen bzw. der Präsentationsräumlichkeiten auch nach erfolgter Zulassung und erforderlichenfalls auch kurzfristig zu verändern, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist.
7.3 Austausch, Überlassung an Dritte.
Eine vollständige oder teilweise Überlassung, Untervermietung, Verlegung, Teilung oder ein Tausch der zugeteilten Ausstellungsfläche oder Präsentationsräumlichkeit bedarf der vorherigen Zustimmung der medcom in Textform. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden, insbesondere wenn der Dritte nicht zum Veranstaltungskonzept passt, behördliche oder technische Vorgaben entgegenstehen, berechtigte Interessen anderer Teilnehmer beeinträchtigt werden oder objektiv begründete Zahlungs- bzw. Zuverlässigkeitsbedenken gegen den Kunden bestehen.
7.4 Gestaltung – Ausstellung
Standaufbauten dürfen nur auf der Grundlage der eingereichten Anmeldung in der dort wiedergegebenen Art und Weise erfolgen. Die minimale und maximale Standard-Standbauhöhe ist den Allgemeinen Hinweisen von medcom, welche vom Kunden jederzeit bei medcom unentgeltlich angefordert werden können, zu entnehmen. Unter- oder Überschreitung ist nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung durch die medcom statthaft. Standaufbauten sind grundsätzlich selbsttragend zu erstellen. Eine Befestigung an Wänden, Säulen oder Fußböden ist untersagt.
7.5 Gestaltung Präsentationsräumlichkeiten (Symposium, Workshop, Kurs etc.)
Die Belegung der Flächen und Räumlichkeiten ist nur in dem von dem Veranstalter vorgegebenen bzw. mit diesem abgestimmten Umfang hinsichtlich maximaler Bestuhlung sowie Form und Umfang der Gesamtgestaltung statthaft.
7.6 Gestaltung – Allgemein
Das Bekleben von Fußböden ist nur mit 100% rückstandsfreien Materialien zulässig. Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge etc. innerhalb der Ausstellungsflächen bzw. Präsentationsräumlichkeiten sind Bestandteil der zugeteilten Ausstellungsflächen bzw. Präsentationsräumlichkeiten. Das Anbringen von Werbematerialien, Werbeplakaten und/oder Hinweisschildern ebenso wie das Bekleben, Anstreichen und Tapezieren von Gebäudeteilen, Decken, Wänden, Säulen, Fußböden und/oder sonstigen Bestandteilen/Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet, es sei denn der Veranstaltungsort hat andere Vorgaben. Vom Kunden geplante Einbauten und/oder Veränderungen an vorhandenen Einrichtungen und/oder Anlagen des Veranstaltungsortes bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der medcom.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sowie die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt der Kunde. Sämtliche Wiederherstellungsmaßnahmen sind ausschließlich von Fachfirmen durchzuführen und von der medcom zuvor zu genehmigen. Die medcom ist zur Ersatzvornahme auf Kosten des Kunden berechtigt, wenn der Kunde die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht unverzüglich gewährleistet.
Feuermelder, Feuerlöschanlagen, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Notbeleuchtungen, Zugänge und Fluchtwege müssen frei zugänglich bleiben. Sie dürfen weder von ihrem Standort entfernt noch überbaut, zugestellt, verdeckt oder abgehängt werden. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z.B. Spiritus, Heizöl, Gas etc. zu Koch-, Heiz- und Betriebszwecken, der Gebrauch von Tauchsiedern sowie das Anschließen von Heiz- und Kochgeräten ohne thermischen Abschaltschutz (Trockengehschutz) ist untersagt. Die Verwendung von Druck-Gasflaschen ist ohne ausdrücklich Zustimmung von medcom, auf die ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung keinerlei Anspruch des Kunden besteht, nicht zulässig und vom Kunden zu unterlassen. Der Kunde hat beim Umgang mit Druckgasflaschen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die einschlägigen Gefahrstoffvorschriften sowie die anwendbaren DGUV-Vorschriften und -Regeln einzuhalten. Handlungen, die als feuergefährlich anzusehen sind, bedürfen einer behördlichen Genehmigung, die der Kunde eigenständig bei der zuständigen Stelle zu beantragen hat.
Der Einsatz von Lasern ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung seitens der medcom, auf die ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung keinerlei Anspruch des Kunden besteht zulässig und ohne solche vom Kunden zu unterlassen. Die darüber hinaus erforderliche behördliche Genehmigung ist seitens des Kunden auf eigene Kosten bei der zuständigen Stelle einzuholen. Weiterhin ist von dem Kunden rechtzeitig vor der Veranstaltung auf eigene Kosten eine Prüfung und Abnahme des Lasers durch einen vereidigten Sachverständigen zu veranlassen. Die technischen Einrichtungen des Veranstaltungsortes dürfen nur von befugtem und seitens des Veranstalters autorisiertem Personal bedient werden. Für sämtliche infolge von Zuwiderhandlungen entstehende Schäden haftet der Kunde.
8. Ausstellungsgegenstände/Präsentationen
8.1 Entfernung, Austausch
Die zugelassenen Ausstellungsgegenstände und/oder Präsentationen dürfen während der Veranstaltung nur nach gesonderter Vereinbarung von ihrem vorgesehenen Platz entfernt werden. Ein Austausch darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die medcom erfolgen. Die Entfernung und/oder der Austausch ist nur bis zu einer Stunde vor Beginn und ab einer Stunde nach Ende der täglichen Öffnungszeiten zulässig.
8.2 Direktverkauf
Ein Direktverkauf ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der medcom zugelassen auf die ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung keinerlei Anspruch des Kunden besteht und ohne solche vom Kunden zu unterlassen. Wird diese Genehmigung erteilt, sind alle Ausstellungsgegenstände und/oder Präsentationen mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Kunde hat insbesondere die gültigen gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Auflagen einzuhalten und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
9. Gewerblicher Rechtsschutz
Der Kunde gewährleistet, dass durch seine Ausstellungsgegenstände, Präsentationen, Kennzeichen, Inhalte und Werbematerialien keine Rechte Dritter verletzt werden.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Zahlungsverpflichtung
Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise und die nachgenannten Nebenkosten an die medcom zu zahlen. Der Kunde trägt zudem die Kosten für Leistungen Dritter, soweit jene im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen von der medcom für den Kunden verauslagt worden sind. Alle ausgeschriebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt.
10.2 Fälligkeit
Anzahlungen und Restzahlungen gemäß Zulassung sind unter Angabe der Rechnungsnummer bis zu den jeweils ausgewiesenen Terminen ohne Skonto und/oder Mittlerrabatte auf das in der schriftlichen Bestätigung/Rechnung angegebene Konto der medcom zu leisten. Nebenkosten (Strom, Wasser, etc.) werden dem Kunden nach Beendigung der Veranstaltung gesondert nach tatsächlichem Verbrauch berechnet und sind unverzüglich vom Kunden zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die medcom berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen, soweit es sich bei dem Aussteller und Sponsor um ein Unternehmen handelt.
Wenn medcom einen höheren Verzugschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von medcom geltend gemacht.
10.3 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen medcom ist zulässig, soweit es sich um Geldforderungen handelt. Dem Kunden ist es untersagt, andere Forderungen als Geldforderungen gegenüber der medcom an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung durch den Kunden gegenüber Forderungen von medcom ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder auf der Verletzung einer Hauptleistungspflicht von medcom aus diesem Vertragsverhältnis herrühren.
11. Beanstandungen
Der Kunde wird gebeten, die Bestätigung/Rechnung der medcom sowie spätere Zusätze unverzüglich nach Zugang zu prüfen und erkennbare Unrichtigkeiten, Abweichungen oder Beanstandungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform gegenüber der medcom mitzuteilen.
Die Unterlassung einer Mitteilung innerhalb dieser Frist gilt nicht als Genehmigung der Bestätigung/Rechnung oder späterer Zusätze. Gesetzliche Rechte und Einwendungen des Kunden bleiben unberührt.
12. Vermieterpfandrecht
Soweit medcom gesetzliche Sicherungsrechte, insbesondere ein Vermieterpfandrecht, zustehen, kann sie diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausüben. Gegenstände, die erkennbar im Eigentum Dritter stehen oder für die der Kunde unverzüglich Dritteigentum nachweist, werden nicht verwertet, soweit zwingende gesetzliche Rechte nicht entgegenstehen. Eine Verwertung erfolgt erst nach vorheriger Androhung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist. Für Schäden an eingebrachten Gegenständen haftet medcom nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 13.
13. Haftung, Versicherung, Bewachung
13.1 Haftung der medcom
Die medcom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der medcom, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer übernommenen Garantie der medcom ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet medcom der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung der medcom ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Eine allgemeine Bewachung oder ein Nachtverschluss des Veranstaltungsortes begründet keine Verpflichtung der medcom zur Einzelbewachung von Ausstellungsständen, Präsentationen oder eingebrachten Gegenständen, sofern eine solche Einzelbewachung nicht ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde hat Verlust, Diebstahl oder Beschädigung unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
medcom haftet nicht für Störungen der Energieversorgung, die medcom nicht zu vertreten hat.
Für Störungen der Energieversorgung haftet die medcom nur, soweit die Störung von der medcom ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze zu vertreten ist.
13.2 Haftung des Kunden / Versicherung
13.2.1 Die Ausstellungsflächen bzw. Präsentationsräumlichkeiten sind sowohl während des Auf- und Abbaus wie auch während der Dauer der Veranstaltung von dem Kunden pfleglich zu behandeln. Gleiches gilt für von der medcom angemietete Gegenstände. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder von ihm beauftragten Dritten schuldhaft verursacht werden. Für Schäden durch Besucher haftet der Kunde nur, soweit ihm deren Verhalten nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist oder der Schaden auf einer Verletzung von Organisations-, Aufsichts- oder Verkehrssicherungspflichten des Kunden beruht.
13.2.2 Der Kunde stellt medcom von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber medcom, gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter beruhen. Die Freistellung umfasst auch übliche und angemessene Kosten, insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem Verhalten der medcom oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
13.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für Personen-, Sach- und Diebstahlschäden abzuschließen. Der Kunde gewährleistet, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für die von ihm verwendeten Namen, Logos, Signetten, Fotografien etc. hält und diese sowohl firmen- und markenrechtlich, als auch wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig und durch medcom nutzbar sind.
14. Rücktritt vom Vertrag
14.1 Absage des Kunden
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist nach Zugang der Zulassung/Bestätigung ausgeschlossen, sofern nicht gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte bestehen.
Stimmt medcom einer Vertragsaufhebung zu oder kündigt der Kunde ohne gesetzlichen Grund, kann medcom pauschalierten Ersatz nach folgender Maßgabe verlangen:
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass medcom kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. medcom bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine anderweitige Vermietung oder sonstige Verwertung der Fläche oder Präsentationsmöglichkeit sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
14.2 Kündigung durch die medcom
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erfolglose Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.
Kündigt die medcom aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann sie Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwertung werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn konkrete Umstände die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ernsthaft gefährden, insbesondere wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet. Zwingende insolvenzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
15. Verschiebung oder Aufhebung der Veranstaltung oder einzelner Ausstellungen oder Präsentationen
Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, insbesondere Pandemien, Epidemien, kriegerische Handlungen, auch im Ausland), aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder aus sonstigen von medcom nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist medcom berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen oder in sonstiger Weise anzupassen, soweit dies erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
Bei einer bloß unerheblichen Änderung bleibt der Vertrag bestehen. Bei einer wesentlichen Änderung, insbesondere einer erheblichen zeitlichen Verlegung, Verkürzung oder Änderung des Veranstaltungskonzepts, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte sind in diesem Fall zu erstatten, soweit ihnen keine bereits erbrachten, für den Kunden verwertbaren Leistungen gegenüberstehen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung.
16. Absage der Veranstaltung
Soweit medcom vor einer Absage oder Vertragsbeendigung bereits vereinbarte Sponsoringleistungen erbracht hat, insbesondere die Veröffentlichung des Logos oder eines Unterstützungshinweises in Einladungen, Programmen, Webseiten oder sonstigen Veranstaltungsmedien, bleibt die hierfür vereinbarte anteilige Vergütung geschuldet, soweit die Leistung für den Kunden wirtschaftlich verwertbar ist. medcom kann hierfür pauschal ein Drittel des auf die Sponsoringleistung entfallenden Netto-Entgelts verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Wert entstanden ist; medcom bleibt der Nachweis eines höheren Werts vorbehalten.
17. Präsenzveranstaltung wird virtuell
Wird eine als Präsenzveranstaltung gebuchte Veranstaltung vollständig als virtuelle Veranstaltung durchgeführt, kann der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung der Umstellung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten, für den Kunden verwertbaren Leistungen gegenüberstehen.
18. Hybridveranstaltung wird virtuell
Wird eine Hybridveranstaltung vollständig virtuell durchgeführt, bleibt der Vertrag bestehen, wenn die dem Kunden angebotene virtuelle Leistung unter Berücksichtigung des gebuchten Leistungspakets im Wesentlichen gleichwertig und dem Kunden zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Umstellung in Textform vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
19. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen und/oder Präsentationen sind nur mit Genehmigung des jeweiligen Kunden gestattet und dürfen während der Öffnungszeiten nur erfolgen, wenn der Besucherverkehr dadurch nicht behindert wird.
20. Werbung
Der Kunde darf nur innerhalb der ihm zugewiesenen Ausstellungsfläche Werbung betreiben. In dem „Präsentationsraum“ darf der Kunde keine Werbung betreiben. Nichtausstellenden oder -präsentierenden Unternehmen ist die Werbung am Veranstaltungsort untersagt. Aufdringliche, in den Rahmen der Veranstaltung nicht passende Werbung ist nicht zulässig. Die Ausführung von Schriften und Firmenzeichen in Neon- oder Flackerschrift ist nur mit schriftlicher Genehmigung der medcom gestattet. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind nur gestattet, sofern sich hieraus keine Belästigung der Besucher und/oder der übrigen Kunden ergibt. Maßgeblich sind der Zweck und das fachliche Umfeld der Veranstaltung, behördliche und sicherheitstechnische Vorgaben sowie die berechtigten Interessen der Besucher, übrigen Kunden und der medcom. Die Aufführung von Zellhornfilm (§123 VstättVo) ist untersagt.
21. Sonstiges
21.1 Hausrecht und Einhaltung der polizeilichen Bestimmungen
Der Kunde hat die ihm vor Vertragsschluss oder spätestens mit der Zulassung in Textform oder elektronisch zugänglich gemachten behördlichen Vorgaben, Hausordnungen und technischen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung einschlägig und dem Kunden zumutbar sind. Zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben bleiben unberührt.
21.2 Tierhaltung
Das Mitbringen von Tieren an den Veranstaltungsort ist nicht zulässig.
21.3 GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherung
Der Kunde ist verpflichtet, evtl. anfallende GEMA-Gebühren und/oder Künstlersozialversicherungsbeiträge für von ihm durchgeführte oder von ihm in Auftrag gegebene künstlerische Darbietungen auf eigene Rechnung abzuführen. Der Kunde stellt die medcom auch insoweit bei schuldhafter Pflichtverletzung von allen Ansprüchen Dritter frei. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.
21.4 Öffnungszeiten/Offenhaltungspflicht
Der ausstellende Kunde ist verpflichtet, seine Ausstellungsfläche während der Öffnungszeiten besetzt und sauber zu halten sowie pünktlich zu räumen. Der präsentierende Kunde ist verpflichtet, die Präsentationsräumlichkeiten während der vereinbarten Zeiten inkl. Auf- und Abbauzeiten besetzt und sauber zu halten, sowie pünktlich zu räumen. Binnen einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeiten müssen die ausstellenden und präsentierenden Kunden sowie deren Begleitpersonen den Veranstaltungsort verlassen und das Gelände von Fahrzeugen geräumt haben. Dies gilt nicht, soweit eine Verzögerung von der medocm, dem Veranstaltungsort oder durch behördliche bzw. sicherheitstechnische Vorgaben verursacht wird.
21.5 Abbau/Beendigung der Ausstellung und Präsentationsmaßnahmen
Der Kunde ist verpflichtet, den Abbau seines Standes/Präsentation gemäss den Allgemeinen Hinweisen von medcom (die ihm medcom auf erste Anforderung unentgeltlich überlässt) und so zu betreiben, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird , d. h. es darf nicht vor der vereinbarten und veröffentlichten Uhrzeit abgebaut werden.
Erfolgt der Abbau oder die Räumung nicht innerhalb der vereinbarten Zeiten, kann medcom nach vorheriger Androhung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Entfernung und Einlagerung der Gegenstände auf Kosten des Kunden veranlassen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn Gefahr im Verzug besteht, behördliche Vorgaben dies erfordern oder eine nachfolgende Nutzung der Fläche oder Räumlichkeit sonst erheblich beeinträchtigt würde. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Zeitrahmen einer Präsentation, kann medcom die Präsentation unterbrechen, soweit dies zur Einhaltung des Veranstaltungsablaufs oder zur anschließenden Nutzung erforderlich ist. Eine Nachberechnung erfolgt nach den vereinbarten Stundensätzen; fehlen solche, nach den üblichen und angemessenen Entgelten.
22. Bundesdatenschutzgesetz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften. Einzelheiten, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen der medcom, die dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzerklärung von medcom findet sich unter www.medical-communications.de/datenschutz oder wird dem Kunden von medcom auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
23. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist – so weit nicht abweichend vereinbart – der jeweilige Veranstaltungsort.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Düsseldorf. medcom ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.